Kein Beten in staatlichen Schulen

Herbert Schkutek

Wie kürzlich aus der Presse zu entnehmen war, hat das Berliner Landesverwaltungsgericht zu Gunsten eines Schülers entschieden, der sein Recht auf das Mittagsgebet in den Räumlichkeiten seiner Schule erstritten hat. Es ist eine Einzelentscheidung, die nun für diesen Schüler gilt, dennoch sendet sie ein Signal aus, das weitere Ansinnen in dieser Richtung stärken kann. Ich bin selbst Schulleiter eines Gymnasiums mit einer sehr heterogenen Schülerschaft, in der alle gängigen Glaubensrichtungen einschließlich der atheistischen vertreten sind. Dies ist kein neuer Zustand, und er hat bisher zu keinerlei Problemen geführt, die religiös begründet waren. Der wesentliche Grund dafür dürfte sein, dass Religiosität als eine zu respektierende private Angelegenheit gehandhabt wurde. Es gab und gibt Religionsunterricht, es gibt Ethik-Unterricht, es wird über Glauben, Religionen und Kirchen gesprochen, aber es wird nicht gebetet. Schule ist eine staatliche Einrichtung und damit auch vom Gesetz her von kirchlichen und anderen religiösen Einrichtungen getrennt. Das war nicht immer so, hat sich aber in einer aufgeklärten, demokratischen Gesellschaft bestens bewährt. Schule ist in Glaubensfragen zur Neutralität verpflichtet, damit sich alle Schüler gleichermaßen geachtet fühlen. Äußerer Ausdruck dieser Neutralität ist das Verbot zum Anbringen religiöser Symbolik. Eine aktive Ausübung religiöser Zeremonien - und dazu ist das islamische Gebet auf Grund seines demonstrativen Charakters (Teppich, Niederknien, Waschen) wohl zu zählen - widerspricht diesem Neutralitätsgebot deutlich. Wenn in bayerischen Schulen kein Kreuz hängen darf, in türkischen Schulen und Universitäten Kopftücher verboten sind, sollte es in Berliner Schulen keine Gebete welcher Art auch immer geben dürfen. Wohl gemerkt, es geht hier nicht darum, dass ein gläubiger Schüler nicht auch während seines Schultages Zwiesprache mit seinem Gott halten kann, aber das Recht auf einen separaten Raum dafür muss er nicht erhalten. Ich frage mich auch, warum das Problem erst jetzt aufkommt: Kinder islamischer Eltern gehen schon lange in Berlin zur Schule und sind bisher sehr gut auch ohne Gebetsräume ausgekommen. Der Streit scheint also eher prinzipieller Natur zu sein und nicht von nur gläubigen, sondern recht militant gläubigen Muslimen auszugehen. Und weil das so ist, täten wir gut daran, ebenso standhaft und prinzipiell an unseren Grundsätzen und Maßstäben festzuhalten. Die staatliche Schule ist eine konfessionsfreie Einrichtung, die für eine möglichst objektive, auf wissenschaftlicher Grundlage stehende Bildung und Erziehung zu sorgen hat. Beten außerhalb der eigenen vier Wände gehört in die Kirche, die Synagoge und die Moschee - nicht in die Schule.

 

Herbert Schkutek ist Schulleiter am Max-Planck-Gymnasium in Berlin

 

«Jüdische Zeitung», November 2009