Beschnittene Freiheit?

 

 

 

 

Das offizielle Israel ist über das Urteil eines Kölner Gerichts, das die Beschneidung von Jungen zur kriminellen Straftat erklärte, empört. Doch auch in Israel gibt es immer mehr Menschen, die die Jahrtausende alte Tradition ablehnen. Noch handelt es sich um eine Randgruppe, aber sie wächst.

«Die Religionsfreiheit einzuschränken – das steht im Widerspruch zu jeder demokratischen Verfassung.» Mit diesen Worten reagierte Israels Parlamentspräsident Reuven Rivlin während seines Besuchs in Berlin auf den bahnbrechenden Richterspruch in Köln. Demnach bestehe bei Beschneidung der Tatbestand der Körperverletzung, selbst wenn sie im Einvernehmen der Eltern vorgenommen wird. Für Juden und Muslime ist das ein besonderes Problem. So widmete sich jede israelische Tageszeitung dem Urteil des Landgerichts in Deutschland. Doch während ein Großteil des Establishments gegen das Urteil wetterte, oder sich selbst Schweigen auferlegte, begrüßte eine kleine Minderheit die Entscheidung: «Ich finde es toll und hoffe, dass es sich als wegweisend erweisen wird», sagt Eran Sadeh, ein 42 Jahre alter Rechtsanwalt aus Nordisrael, im Gespräch mit unserer Zeitung: «Endlich stellt ein Gericht die Rechte des Kindes auf körperliche Unversehrtheit über vermeintliche Religionsfreiheit. Die Grenze muss da verlaufen, wo dem Körper eines Kindes geschadet wird», sagt Sadeh.

Sadeh hat sich vor sieben Jahren entschlossen, seinen Sohn nicht beschneiden zu lassen. Er richtete eine Website ein, die Israelis Informationen über medizinische und religiöse Konsequenzen einer Beschneidung bietet. Damit ist er nicht allein. Eine wachsende Zahl von Organisationen hat es sich zum Ziel gemacht, den jahrtausendealten Brauch zu beenden: «Endlich sagt ein Gericht die Wahrheit und zieht gegen diese barbarische und masochistische Tradition ins Feld», sagt Jonathan Enosch.Er ist Mitgründer des Vereins «Ben Schalem» – intakter Sohn. «Es ist schwer, dieses Tabu zu brechen. Aber ich erkenne einen Fortschritt», sagt Enosch. «Früher traute sich niemand in Israel, sein Kind nicht beschneiden zu lassen. Heute sind es bereits mindestens 2 Prozent, so Enosch. Er hofft, dass das Urteil in Deutschland das Tabu auch in Israel brechen wird: «Viele entscheiden sich für die Beschneidung, weil sie nicht wissen, dass es anders geht, oder weil sie Angst haben, dass ihr Kind ausgegrenzt werden könnte. Oder sie denken einfach nicht darüber nach. Vielleicht ändert sich das jetzt», hofft Enosch.

Das Urteil eines Kölner Gerichts, das die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen grundsätzlich als strafbare Körperverletzung bezeichnet hat, wird inzwischen auch in den israelischen Medien verbreitet. «Das Urteil ist verfassungswidrig, weil es der Freiheit der Religionsausübung widerspricht », wurde Rabbiner Arie Goldberg, Vizegeneraldirektor des Rabbinical Centre of Europe, im israelischen Rundfunk zitiert.

Bei dem Gerichtsverfahren in Köln ging es um einen vierjährigen muslimischen Jungen, der nach der ärztlichen Beschneidung unter Nachblutungen litt. In der Entscheidung verwiesen die Richter unter anderem darauf, dass «der Körper des Kindes durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert» werde. «Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden, zuwider.»

Der Strafrechtler Holm Putzke von der Universität Passau sagte gegenüber der «Financial Times Deutschland»: «Das Gericht hat sich – anders als viele Politiker – nicht von der Sorge abschrecken lassen, als antisemitisch und religionsfeindlich kritisiert zu werden.» Weiter erklärte Putzke: «Diese Entscheidung könnte im besten Fall auch bei den betroffenen Religionen zu einem Bewusstseinswandel führen, Grundrechte von Kindern zu respektieren.»

Der römische Kaiser Hadrian verhängte im Jahr 132 ein Beschneidungsverbot, was den jüdischen Bar-Kochba-Aufstand gegen die Römer auslöste. Dieser verlorene Aufstand beendete fast 2.000 Jahre lang die jüdische Präsenz im Heiligen Land. Im Mittelalter und bis in die Neuzeit hinein wurde aus rein antisemitischen Motiven in San Francisco und in der Sowjetunion versucht, den Juden die Beschneidung zu verbieten.

Betroffen von der Entscheidung des Kölner Gerichts sind neben Muslimen auch die Juden, nach deren Auffassung es nicht um die freie Wahl der Religionszugehörigkeit geht, sondern um die Zugehörigkeit zum jüdischen Volk, in das ein Jude hineingeboren wird. Bei den Juden entspricht die Beschneidung der christlichen Taufe. Acht Tage nach der Geburt erhält dabei das Kind seinen Namen und wird so in den «Bund Abrahams» aufgenommen. Die Sitte der Beschneidung geht auf den biblischen Abraham zurück und gilt als eines der wichtigsten jüdischen Kennzeichen. So, wie ein frommer Jude kein Fleisch genießen darf, das nicht von Fachleuten geschächtet worden ist, entspricht die Beschneidung einem geheiligten jüdischen Grundsatz. In Israel wird die Beschneidung nicht von einem Arzt vorgenommen, sondern von einem dafür speziell ausgebildeten «Mohel», einem Beschneider. Immer wieder passiert es dabei, dass bei der Beschneidung einem Baby «zu viel» abgeschnitten wird. Gleichwohl käme kaum jemand in Israel auf die Idee, diesen Brauch zu verbieten oder als strafbare Körperverletzung zu ahnden.

UWS/GY

«Jüdische Zeitung», Juli 2012